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   BGH, 18.01.1978 - IV ZR 181/76   

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https://dejure.org/1978,10155
BGH, 18.01.1978 - IV ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,10155)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1978 - IV ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,10155)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 (https://dejure.org/1978,10155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des im Rahmen einer Vermächtnisforderung zu berücksichtigenden Betriebsvermögens und Privatvermögens des Erblassers - Verzicht auf Auslegung eines Testaments bei Einvernehmen der Beteiligten über die Grundlagen für die Berechnung der Höhe des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 649
  • DNotZ 1978, 487
  • DB 1978, 932
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Fehlt es in diesem an einem Rechtsgrund - die Schuldnerinnen haben zu einem solchen nichts vorgetragen - so ergibt sich ein Anspruch des Nachlasses aus den Grundsätzen der Leistungskondiktion, der mangels Identität von neuem Gläubiger, den beiden Erbinnen in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, und Schuldner, die Erbinnen jeweils einzeln, auch nicht durch Konfusion, die in analoger Anwendung der §§ 1976, 2143, 2377 BGB bei der Pflichtteilsberechnung ohnehin außer Betracht bliebe (Senatsurteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76, MDR 1978, 649, 650), untergegangen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Dabei wird der Notar berücksichtigen, dass für die Zwecke der Pflichtteilsberechnung analog §§ 1976, 2143, 2377 BGB Rechtsverhältnisse, die infolge des Erbgangs durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erloschen sind, als nicht erloschen gelten können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 -, juris, BB 1978, 522; Palandt/Weidlich, § 2311 Rn 2; Staudinger/Herzog (2015) BGB § 2311 Rn 36).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Das ändert aber nichts daran, daß diese Ansprüche - auch im Falle einer Verjährung - bis zuletzt erfüllbar geblieben sind und daher der Beklagten als der Rechtsnachfolgerin der Erblasserin vorab zugute kommen müssen (vgl. z.B. §§ 1976, 1991 Abs. 2, 2143, 2175, 2377 BGB; BGH Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 = DNotZ 1978, 487, 489), bevor das Vermögen der Erblasserin (und ihre Geschenke) für die Berechnung des Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin nach ihrer Mutter bewertet werden kann.
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Soweit für die Auslegung Umstände außerhalb der Testamentsurkunde in Betracht kommen, trägt dafür zwar im allgemeinen diejenige Partei die Beweislast, deren Auslegung durch diese Umstände gestützt wird (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 - WM 1978, 377f. unter II 1.).
  • OLG Schleswig, 15.08.2006 - 3 U 63/05

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzung für die Wertermittlung eines verschenkten

    Daran ändert sich, wie der Beklagte in dem ihm nachgelassenen Schriftsatz vom 17. Juli 2006 mit Recht geltend gemacht hat, auch nicht deshalb etwas, weil in Folge des Erbgangs der Eigentumsverschaffungsanspruch des Beklagten durch Konfusion erloschen ist, weil bei der Berechnung der Höhe eines Pflichtteilsanspruchs Rechtsverhältnisse, die in Folge des Erbgangs durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976, 2143, 2377 BGB als nicht erloschen gelten (BGH DNotZ 1978, 487; Staudinger/Haas, 13. Aufl., § 2311 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 15 U 61/12

    Keine Pflichtteilsentziehung wegen der Versagung persönlicher Pflege im

    In diesem Zusammenhang hat die 4. Zivilkammer zu Recht die Auffassung vertreten, dass Rechtsverhältnisse, die - wie hier - infolge des Erbfalls durch Konfusion, also durch eine Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit, erloschen sind, für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs als nicht erloschen gelten (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1978 - IV ZR 181/76, MDR 1978, 649, 650; Lange, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2311, Rdnr. 7; Weidlich, in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2311, Rdnr. 2).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments bei Ausschluss aller Verwandten

    Wer einen bestimmten aus Umständen außerhalb der Urkunde abgeleiteten Willen des Erblassers behauptet, trägt hierfür die Darlegungs- und Feststellungslast (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 -, Rn. 16, juris; Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2084 BGB [Stand: 18.09.2020], Rn. 104).
  • OLG Bamberg, 30.03.1998 - 4 U 165/96

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung aus Notartätigkeit

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